Grippeimpfaktion 2024

Die Veranstaltung findet wie geplant statt.

17. Oktober 2024, Do 17:00 Uhr bis 12. November 2024, Di 19:00 Uhr

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Impfung

Bild von whitesession / Pixabay

Im Herbst dieses Jahres startet das öffentliche Impfprogramm Influenza, das von Bund, Ländern und Sozialversicherung gemeinsam getragen wird.

Diese bundesweite Aktion ermöglicht es allen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich (Hauptwohnsitz) haben, unabhängig von ihrem Krankenversicherungsstatus völlig kostenlos eine Grippeimpfung zu erhalten.

Geimpft werden können alle Altersgruppen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat. Verwendet wird ein jeweils an das Alter angepasster inaktivierter tetravalenter Grippeimpfstoff (sogenannter Totimpfstoff).

Für die Bewohner der Gemeinden Hörbranz, Hohenweiler und Möggers haben die 3 Arztordinationen für Allgemeinmedizin Dr. Bannmüller Katharina, Dr. Trplan Arno und Dr. Tvrdeić Andro Sammeltermine eingerichtet, zu denen jene Personen, die eine Grippeimpfung verabreicht bekommen möchten, ohne Anmeldung zur Impfung erscheinen können. Die Grippeimpfstoffe sind in den jeweiligen Ordinationen vorrätig.

Zur Grippeimpfung muss die e-card mitgebracht werden.

Es wird dringend geraten, dass sich Grippeimpfinteressenten bei diesen angebotenen Sammelterminen impfen lassen, um den Betrieb zu den gewöhnlichen Ordinationszeiten mit Impfbegehren nicht zu sehr zu belasten.

Grippeimpftermine und Orte:

Dienstag, 08.10.2024, 17.00 – 19.00 Uhr     Ordination Dr Trplan Arno

Heribrandstraße 3, Hörbranz

 

Donnerstag, 17.10.2024, 1700 – 19.00 Uhr Ordination Dr. Bannmüller Katharina

Erlachstraße 1, Hörbranz

 

Dienstag, 22.10.2024, 17.00 – 19.00 Uhr     Ordination Dr. Tvrdeić Andro

Lochauer Straße 55, Hörbranz

 

Dienstag, 29.10.2024, 17.00 – 19.00 Uhr     Ordination Dr Trplan Arno

Heribrandstraße 3, Hörbranz

 

Donnerstag, 07.11.2024, 1700 – 19.00 Uhr Ordination Dr. Bannmüller Katharina

Erlachstraße 1, Hörbranz

 

Dienstag, 12.11.2024, 17.00 - 19.00 Uhr      Ordination Dr. Tvrdeić Andro

Lochauer Straße 55, Hörbranz

 

Geimpft werden kann und soll prinzipiell jeder, wenn er nicht gleichzeitig an einem fieberhaften Infekt erkrankt ist oder bekanntermaßen eine Impfallergie hat.

Da zur Abrechnung und Eintrag in den e-Impfpass die e-card zwingend notwendig ist, kann nur in Arztordinationen geimpft werden. Daher entfallen bis auf weiteres die öffentlichen Grippeimpfaktionen in den einzelnen Gemeinden, wie sie in den letzten Jahrzehnten angeboten wurden.

Dr. Arno Trplan

 Gemeindearzt