Landtagswahl 13.10.2024 - Informationen

Veröffentlichungsdatum17.09.2024Lesedauer9 Minuten
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Bei der Landtagswahl wahlberechtigt ist, wer am 16. Juli 2024 (Stichtag) in der Wählerkartei eingetragen war und spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet. Nichtösterreichische Unionsbürger sind bei der Landtagswahl NICHT wahlberechtigt.

Ebenfalls wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen, die unmittelbar vor Verlegung ihres Hauptwohnsitzes ins Ausland Landesbürger:innen waren (ehemalige Landesbürger:innen), sofern sie einen Antrag auf Eintragung in die Wählerkartei gestellt haben sowie am Stichtag (16.07.2024).

- der Hauptwohnsitz nach wie vor im Ausland begründet ist und

- die Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland nicht mehr als zehn Jahre zurückliegt.

Gewählt wird im Gemeindeamt Möggers. 

Wahlzeit: 08.00 bis 12.00 Uhr 

Sie erhalten rechtzeitig vor der Wahl die amtliche Wahlinformation, aus der Sie Ihr zuständiges Wahllokal, die Wahlzeiten und eine detaillierte Beschreibung zur Vorgehensweise entnehmen können. Der Wahlinformation ist auch der amtliche Stimmzettel beigelegt.

Möglichkeiten der Stimmabgabe

Persönliche Stimmabgabe am Wahlsonntag in Ihrem zuständigen Wahllokal

Für einen reibungslosen Ablauf nehmen Sie bitte den Abschnitt „Amtliche Wahlinformation“, den Stimmzettel sowie einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Haben Sie nach dem Stichtag (16.07.2024) Ihren Hauptwohnsitz um- oder abgemeldet, bleiben Sie trotzdem in dem zum Stichtag erstellten Wählerverzeichnis eingetragen und sind auch diesem Wahllokal zugeteilt. 

Stimmabgabe mit Wahlkarte

Sollten Sie am Wahlsonntag verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Die entsprechende Anforderungskarte erhalten Sie ebenfalls mit der Amtlichen Wahlinformation zugesendet. Der Antrag kann auch online über meinewahlkarte.at abgegeben werden. Zur persönlichen Beantragung der Wahlkarte bringen Sie bitte ein Ausweisdokument mit.


WICHTIG:

  • Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden.
  • Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche und online Anträge: 9. Oktober 2024, 24 Uhr
  • Letztmöglicher Zeitpunkt für persönlich bei der Gemeinde eingebrachte Anträge: 
  • 11. Oktober 2024, 12 Uhr
  • Briefwahlkarten müssen bis zum 13. Oktober 2024, 12 Uhr, bei der Gemeinde Möggers einlangen. Es gibt keine Nachfrist!

Möglichkeiten der Stimmabgabe mit Wahlkarte

Wahlberechtigten, denen eine Wahlkarte ausgestellt wurde, stehen folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe zur Verfügung: 

  • Briefwahl im In- und Ausland und anschließende Übermittlung der Wahlkarte an das zuständige Gemeindeamt (postalische Übermittlung, Abgabe der Wahlkarte beim Gemeindeamt, Einwerfen der Wahlkarte in den Briefkasten des Gemeindeamtes) bzw. Abgabe in einem Wahllokal am Wahltag; 
  • Wählen am Wahltag in einem Wahllokal für Wahlkartenwähler; 
  • Wählen am Wahltag vor der Wahlkommission für Gehunfähige als gehunfähige sowie anwesende nicht gehunfähige Person; (nur auf Antrag)
  • Wählen am Wahltag im ursprünglich zuständigen Wahllokal. 
  • Bei einer persönlichen Beantragung der Wahlkarte haben Sie die Möglichkeit, unmittelbar nach deren Erhalt die Stimme sofort mittels Briefwahl abzugeben

Was ist beim Ausfüllen des Stimmzettels zu beachten?

Ein amtlicher Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn der Wähler durch Anbringen von Zeichen oder Worten auf dem Stimmzettel eindeutig zu erkennen gibt, welche Partei er wählen will. Dies kann z.B. durch Anhaken, Unterstreichen, Durchstreichen der anderen wahlwerbenden Parteien oder durch das Schreiben eines einzigen Parteinamens auf dem Stimmzettel geschehen.   

Vorzugsstimmen 

Der Wähler kann auf dem Stimmzettel Wahlwerbern jener Partei, die er wählt, bis zu fünf Vorzugsstimmen geben. Auf denselben Wahlwerber kann er höchstens zwei Vorzugsstimmen vereinen.